Mietrechtsnovel- lierungsgesetz

Am 01.06.2015 ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten. Dieses beinhaltet zum Einen die Mietpreisbremse, welche in Mecklenburg-Vorpommern voraussichltich nicht eingesetzt werden wird, und zum Anderen das Bestellerprinzip.

Bildquelle: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

17.12.15

Dieses besagt, dass der Auftraggeber die Leistung des Maklers zu vergüten hat. In der Praxis wird dies in den meisten Fällen dazu führen, dass Mietinteressenten keine Provision zahlen müssen.

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