Koalitionsvertrag 2018: Darauf hat sich die GroKo beim Thema Immobilien geeinigt

Baukindergeld, Sonderabschreibungen und Modernisierungsumlage: Nach langwierigen Verhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD auf einen Entwurf für den Koalitionsvertrag 2018 geeinigt. Dieser enthält auch viele Maßnahmen zum Thema Wohnen.

14.02.18

Gut vier Milliarden Euro hat die GroKo für die nächsten vier Jahre eingeplant und will damit einige Finanzierungen rund ums Thema Wohnen vornehmen. Zielsetzung der Regierung sind „gleichwertige Lebensverhältnisse im urbanen und ländlichen Raum in ganz Deutschland“. Zu diesem Zweck sollen 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime öffentlich gefördert und bei freier Finanzierung gebaut werden. Dazu soll es noch in diesem Jahr einen Wohngipfel mit Ländern, Kommunen, Vertretern der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Mieter- und Vermieterverbände und der Gewerkschaften geben, um ein Gesetzespaket „Wohnoffensive“ auf den Weg zu bringen.

 Änderungen für Mieter

Die Mieten steigen gerade in Ballungsräumen beständig – um diesen Anstieg aufzuhalten, hat die GroKo einige Maßnahmen beschlossen.

 Mietpreisbremse und Mietspiegel:

Die Mietpreisbremse wird im Koalitionsvertrag groß thematisiert. Bisher dürfen Vermieter in Gegenden, in denen die Mietpreisbremse gültig ist, bei einer Neuvermietung eine Mieterhöhung von höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete vornehmen. Noch vor Ende des Jahres soll geprüft werden, ob diese Vorgehensweise überhaupt geeignet und wirksam ist.

 Um mehr Transparenz zu ermöglichen, soll außerdem der Vermieter in die Pflicht genommen werden, um darzulegen, wie viel Miete der Vormieter gezahlt hat. Mieter sollen zukünftig ihrem Vermieter auch leichter eine Rüge erteilen können, falls er sich nicht an die Regeln halten sollte. Zudem soll der qualifizierte Mietspiegel standardisiert und der Bindungszeitraum von zwei auf drei Jahre erweitert werden. Der Mietspiegel ist eine wichtige Richtlinie für die Mietpreisbremse; er steht allerdings auch immer wieder in der Kritik: nach der Meinung von Fachleuten weicht das Erhebungsverfahren sehr oft von aktuellen wissenschaftlichen Standards ab. Außerdem wäre die Gesetzesgrundlage zur Erstellung von Mietspiegeln unpräzise. In den letzten Jahren kam es oftmals zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

 Bei Modernisierungsmaßnahmen höherer Mieterschutz:

Künftig sollen Luxussanierungen unterbunden werden: In Bereichen mit geltender Kappungsgrenze soll die maximale Modernisierungsumlage auf acht Prozent gesenkt werden. Bislang dürfen Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die jährliche Miete aufschlagen. Dieses Vorgehen soll zunächst auf fünf Jahre beschränkt werden, um danach einschätzen zu können, ob und was dadurch bewirkt wurde. Hinzu kommt, dass die Miete künftig nach einer Modernisierung um max. drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöht werden darf.

 Mehr Unterstützung für potentielle Eigenheimbesitzer

Viele Menschen haben den Traum vom Eigenheim, können diesen Wunsch aber finanziell nicht verwirklichen. Um zukünftige Eigenheimbesitzer besser zu unterstützen, sind bei der GroKo einige Veränderungen angedacht.

 Baukindergeld:

Vorrangig Familien sollen es leichter haben, wenn sie erstmals in ihrem Leben Eigentum erwerben möchten. Zu diesem Zweck soll ein Baukindergeld geschaffen werden. Pro Kind will der Staat pro Jahr 1.200 Euro beisteuern bei einer Laufzeit von insgesamt zehn Jahren. Die Unterstützung soll bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro ermöglich werden, wobei pro Kind ein Freibetrag von 15.000 Euro gilt. Eine Familie mit einem Kind würde somit bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 100.000 Euro jährlich eine Förderung erhalten.

 Bürgschaftsprogramm der KfW:

Zudem ist ein Bürgschaftsprogramm der KfW in Planung, mit welchem ein Anteil der Baukosten bzw. des Kaufpreises von Wohneigentum zur Selbstnutzung abgesichert werden soll. Dies würde für zukünftige Bauherren bedeuten, dass diese weniger Eigenkapital aufbringen müssten. Die Bürgschaft soll über 20 Jahre laufen.

 Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer:

Des Weiteren hat die Regierung das Vorhaben, einen Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien zu prüfen.

Bei der Wohnungsbauprämie sind nur leichte Anpassungen angedacht. So ist eine Anpassung der Einkommensgrenze an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung sowie eine Erhöhung des Prämiensatzes vorgesehen.

 Wohneigentumsrecht:

Auch das Wohneigentumsrecht soll einer Reform unterzogen werden, um Beschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften in Bezug auf Baumaßnahmen – wie z. B. Barrierefreiheit oder energetische Sanierungen – zu vereinfachen.

 Entstehung von mehr Wohnraum vorantreiben

Ein wichtiger Punkt im Koalitionsprogramm 2018 ist die Schaffung von neuem Wohnraum. Dies soll zukünftig durch drei wesentliche Änderungen erleichtert werden.

 Bauplanungsrecht und Grundsteuer C:

Bauland ist begehrt. Daher soll Wohnbauland demnächst auch aus landwirtschaftlich genutztem Bestand generiert werden. Um dieses Vorgehen anzukurbeln, möchte die  GroKo die Erzeugung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau verbessern.

Des Weiteren ist eine Grundsteuer C in Planung, welche den Städten und Gemeinden ermöglichen soll, Grundstücke für Wohnzwecke leichter zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls ist eine Optimierung des Bauplanungsrechts vorgesehen. Die Art und Weise dazu geht aus dem Entwurf jedoch kaum hervor. Das Bauplanungsrecht soll aber besser auf die immisionsschutzrechtlichen Vorschriften zugeschnitten werden. Dann könnten Kommunen vor Ort besser bei Nutzungskonflikten handeln und auch Nutzungsmischungen ermöglichen, beispielsweise als Wohn- und Gewerbegebiet.

 Sozialer Wohnungsbau:

Im Hinblick auf den sozialen Wohnungsbau sieht sich der Bund wieder mehr in der Verantwortung. Auch eine Änderung des Grundgesetzes ziehen CDU/CSU und SPD hier in Erwägung. Es ist außerdem geplant, für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020/2021 mindestens zwei Milliarden Euro bereitzustellen.

 Sonderabschreibung:

Auch für den freifinanzierten Wohnungsneubau sollen neue steuerliche Anreize geschaffen werden. Bis Ende 2021 ist dafür die Einführung einer befristeten Sonderabschreibung in Planung, die zusätzlich zur linearen Abschreibung über eine Dauer von vier Jahren fünf Prozent pro Jahr beträgt. Nutznießer sollen private Investoren sein, die eine Wohnung kaufen und bauen, um sie dann zu vermieten.

 Bauen soll weniger bürokratisch werden

Einer der größten Arbeitgeber in Deutschland ist die Baubranche. Aus diesem Grund möchte die neue Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit auch international festigen. Zudem soll für das Erreichen der Klimaziele und zum Beschleunigen der Energiewende der Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich intensiviert werden.

 Gebäudeenergiegesetz:

Diesbezüglich ist ein neuer Vorstoß für ein Gebäudeenergiegesetz in Planung. Das Ordnungsrecht soll im Zuge dessen mit weniger Bürokratie auskommen und einfacher werden. Eine Zusammenführung der Vorschriften der EnEV, des Energieeinspargesetzes und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes ist vorgesehen. Mit diesem Vorgehen käme es zur Umsetzung der Anforderungen des EU-Rechts zum 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude.

Um abzuwenden, dass sich dadurch die Mieten erhöhen werden, ist eine Fortsetzung der momentanen energetischen Anforderungen beabsichtigt. Auch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird fortgeführt. Die energetische Gebäudesanierung soll zudem eine steuerliche Förderung erfahren.

 Senkung der Baukosten – Abschaffung von Vorschriften:

Die Tätigkeit der Baukostensenkungskommission des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ wird fortgeführt. In diesem Zusammenhang sollen unnötige Vorschriften auf allen Ebenen aufgedeckt und gestrichen werden, um die Errichtung von Wohnraum nicht noch zu verteuern.

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