Ab 1. Oktober gilt Mietpreisbremse in Greifswald und Rostock

Für Rostock und Greifswald gilt ab 1. Oktober 2018 die Mietpreisbremse. Die Landes-regierung von Mecklenburg-Vorpommern hat heute beschlossen, die Anträge beider Städte zu bewilligen und eine dementsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. In der Begründung heißt es: „In der Gesamtschau wird für Greifswald und Rostock ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt. Die ausreichende Versorgung der Bevöl-kerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ist besonders gefährdet.“

06.09.18

Daher gilt nun für fünf Jahre folgende Regelung: Bei neu abzuschließenden Mietverträgen für Wohnungen darf die Miethöhe zu Mietbeginn nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für bereits bestehende Mietverhältnisse gelten die Schutzvorschriften zur Mieterhöhung, die eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ermöglichen.

 „Die Mietpreisbremse ist sinnvoll, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Sie vermindert den Anreiz, Bestandsmieter zu verdrängen, indem sie die Mietsteigerung bei Neuabschluss eines Mietvertrags begrenzt. Zudem wirkte sich der schnelle Anstieg der Miete bei der Wiedervermietung bislang über die ortsübliche Vergleichsmiete mittelfristig auf das Niveau der Bestandsmieten aus. Auch diese Entwicklung soll gedämpft werden“, so Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern.

 Der Bundesgesetzgeber sieht vor, dass die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen gilt, die nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut wurden oder nach umfassend erfolgter Modernisierung erneut vermietet werden. „Damit wird verhindert, dass die Mietpreisbremse den Neubau bzw. die umfassende Modernisierung von Wohnraum beeinträchtigt“, sagt Christian Pegel.

 Dabei hebt er hervor: „An der eigentlichen Ursache, nämlich dem Fehlen bezahlbaren Wohnraums, müssen die Städte arbeiten, indem sie diesen mittel- und langfristig ausreichend zur Verfügung stellen.“ In diesem Sinne fördert das Land hauptsächlich Wohnungsunternehmen mit dem Programm „Wohnungsbau Sozial.“ Für 2018 und 2019 sind im Landeshaushalt jeweils mehr als 20 Millionen Euro an Fördermitteln vorgesehen, um damit den Bau mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen zu unterstützen.

Bisher haben Rostock und Greifswald als einzige Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern die Mietpreisbremse beantragt. In ganz Deutschland nutzen nun alle Bundesländer - außer dem Saarland und Sachsen-Anhalt - die Erlaubnis des Bundes, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen.

 „Wir sind mit der Einführung der Mietpreisbremse dem Auftrag sowohl aus der Koalitionsvereinbarung wie auch des Landtags nachgekommen“, so Christian Pegel und fordert: „Es liegt nun an Rostock und Greifswald, die Zeit, in der die Mietpreisbremse gilt, zu nutzen und die Wohnungsmarkt-Probleme an der Wurzel anzupacken.“

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