GroKo für Senkung der Maklerkosten und Erhöhung des Wohngeldes

Vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen wird Wohnen auch für die normalverdienende Bevölkerung unbezahlbar. Jetzt will die Bundesregierung eine Wohnraumoffensive ins Leben rufen: Wohnen soll zukünftig bezahlbarer und die Wohnungsnot in den Metropolen verringert werden. Beim sogenannten Wohngipfel im Bundeskanzleramt wurde am 21. September 2018 ein großes Maßnahmenpaket verabschiedet, welches folgende Vorhaben enthält:

28.09.18

Die Erhöhung des Wohngeldes, mehr Sozialwohnungen und geringere Maklerkosten beim Kauf eines Hauses – mit einem Maßnahmenkatalog will der Bund mehr bezahlbaren Wohnraum ermöglichen. Die wichtigsten Resultate des Wohngipfels sind:

 Mehr als 100.000 neue Sozialwohnungen

Damit demnächst mehr Sozialwohnungen gebaut werden, stellt der Bund den Ländern für  2018 bis 2021 mindestens fünf Mrd. Euro zur Verfügung. Für 2020 und 2021 sind insgesamt zwei Mrd. Euro geplant und 2019 etwa 1,5 Mrd. Euro. Bis 2021 sollen über 100.000 neue Sozialwohnungen entstehen.

 Bezuschussung von Familien durch Baukindergeld

Damit Familien wenigstens beim Erwerb der eigenen vier Wände unterstützt werden können, haben sich Union und SPD schon vor geraumer Zeit auf das so genannte Baukindergeld verständigt. Mit diesem staatlichen Zuschuss sollen Familien gefördert werden, die erstmals Wohneigentum kaufen. Dann gibt es zehn Jahre lang pro Kind und Jahr 1.200 Euro.

 Senkung der Maklerkosten bei Kaufobjekten

Beim Wohngipfel hat sich die GroKo entsprechend geeinigt, die Maklerkosten beim Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum zu senken.

 Steuererleichterung beim Bau von neuen Mietwohnungen

Für private Geldgeber soll es mehr Anreize geben, bezahlbare Mietwohnungen zu bauen. Daher gibt es rückwirkend ab 31. August 2018 eine befristete Sonder-AfA. Jeder, der bis zum 31. Dezember 2021 durch Neubau, Dachausbau, Dachaufstockung oder Umwidmung von Gewerbeflächen neue Mietwohnungen zur Verfügung stellt, kann jährlich fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten abschreiben.

Altersgerechter Umbau wird mehr gefördert

Durch die Förderung von altersgerechtem Umbau möchte der Bund ermöglichen, dass Menschen möglichst lange in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus wohnen bleiben können.

Seit Anfang August 2018 wird das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ nun fortgeführt. Im Rahmen dieses Programms können private Eigentümer und Mieter – egal, welchen Einkommens und Alters –  Zuschüsse beantragen, um ihr Objekt barrierefrei zu machen oder Einbruchsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die entsprechenden Fördermittel für dieses Programm liegen nach wie vor bei 75 Mio. Euro. Die Mittel für den Einbruchschutz werden auf 65 Mio. Euro aufgestockt.

 Bauland soll Kommunen günstiger zur Verfügung gestellt werden

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben soll sich dafür einsetzen, dass Bauland preiswerter an Kommunen abgegeben wird. Derzeit sind oft die meistbietenden Investoren beim Kauf der Objekte im Vorteil, welche dann zumeist Luxuswohnraum anstatt neue bezahlbare Mietwohnungen errichten. Damit jedoch mehr und schneller gebaut werden kann, sollen die Verfahren zügiger und einfacher abgewickelt werden. Die Länder sind die Verpflichtung eingegangen, eine Musterbauordnung zu erarbeiten.

 Mietpreisbremse

Vom Kabinett wurde auch der Beschluss erlassen, die Mietpreisbremse zu verschärfen. So soll der Vermieter u. a. weitere Auskunftspflichten haben. Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse beinhaltet, dass die Miete bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent übersteigen darf. Hauptsächlich in Ballungsgebieten soll dadurch der Mietpreisanstieg verringert werden. 

 Neugestaltung der Bauvorschriften

Vorgesehen sind auch Reformen der Vorschriften, um den Immobilienbau sowohl für Privatleute als auch für Investoren zu vereinfachen, zu erleichtern, „anzukurbeln“ und auch günstiger zu machen. Dies soll auch die einfachere Bereitstellung von Bauland beinhalten. Dazu soll ein Expertenteam Ideen erarbeiten. Technische Normen und Regeln sollen mit Fokus auf die Kosten auf den Prüfstand kommen.

 Reform des Wohngeldes

Als Wohngeld bezeichnet man einen Zuschuss zur Miete für Menschen mit niedrigem Einkommen. Dieser Beitrag soll erhöht werden, zudem sollen ihn mehr Menschen in Anspruch nehmen können. Die Wohngeldreform soll bis zum 1. Januar 2020 realisiert werden. In der Vergangenheit erhielten etwas 600.000 Haushalte Wohngeld.

Grundsteuerreform

Die Berechnung der Grundsteuer wird seit jeher kritisiert – im April 2018 wurde die Berechnung sogar für verfassungswidrig erklärt. Daher sollen Bund und Länder gemeinsam eine Reform der Grundsteuer erarbeiten.

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