Berliner Mietendeckel

16.04.21

Aus für den Mietendeckel: Wissenswertes für Mieter und Vermieter

Der Mietendeckel in Berlin ist gekippt worden; nun herrscht große Verunsicherung bei Mietern und Vermietern. Dabei stellen sich u. a. Fragen, wie: Wer muss wann und unter welchen Bedingungen nachzahlen? Welche Regeln gelten bei Mieterhöhungen und so genannten Schattenmieten?

Für viele Mieter war die Nachricht schockierend: Der Mietendeckel in Berlin ist verfassungswidrig. Diese Entscheidung wurde im April 2021 vom zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts bekannt gegeben.

In der Begründung der Richter aus Karlsruhe heißt es, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) - auch als Mietendeckel bekannt - mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und aus diesem Grund nichtig ist (Az. 2 BvF 1/20 u. a.). Der rot-rot-grüne Berliner Senat hatte die Absicht gehabt, mit dem auf Bundesebene einmaligen Mietendeckel die zuletzt stark angestiegenen Mieten in der Hauptstadt einzudämmen.

Seit Februar 2020 waren durch dieses Gesetz, welches nun für nichtig erklärt wurde, die Mieten in Berlin für etwa 1,5 Millionen Wohnungen - die vor 2014 fertiggestellt worden waren - mit dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Wurde eine Wohnung erneut vermietet, hatte sich der Vermieter an Obergrenzen zu halten. Diese richteten sich nach Alter, Lage und Ausstattung der Wohnung sowie nach der zuletzt gezahlten Miete. Zudem waren seit dem 23. November 2020 Mieten, welche mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen lagen und somit überhöht waren, gesetzeswidrig. Diese Mieten mussten vom Vermieter reduziert werden, andernfalls drohten hohe Bußgelder.

Nach Schätzungen sanken für 340.000 bis 512.000 Wohnungen die Mieten teilweise um mehrere Hundert Euro. Dies bedeutet nun für die Mieter, dass sie wieder die Mieten zu entrichten haben, die mit ihren Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vereinbart wurden. Unter Umständen müssen sie auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzahlen. Doch was sich so einfach anhört, erweist sich in der Praxis sowohl für Mieter als auch für Vermieter eher schwierig.

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