Dieses besagt, dass der Auftraggeber die Leistung des Maklers zu vergüten hat. In der Praxis wird dies in den meisten Fällen dazu führen, dass Mietinteressenten keine Provision zahlen müssen.
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Wir gewähren allen Verkäufern einen Nachlass von 10 % auf die anfallende Maklerprovision
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